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   BGH, 17.12.1964 - V BLw 7/64   

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https://dejure.org/1964,5048
BGH, 17.12.1964 - V BLw 7/64 (https://dejure.org/1964,5048)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1964 - V BLw 7/64 (https://dejure.org/1964,5048)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1964 - V BLw 7/64 (https://dejure.org/1964,5048)
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  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53

    Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben

    Auszug aus BGH, 17.12.1964 - V BLw 7/64
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. hierzu insbesondere BGHZ 12, 286; 23, 249) [BGH 05.02.1957 - V BLw 25/56]kann eine ausdrückliche oder stillschweigende, in einem schlüssigen Verhalten liegende Vereinbarung über die Hoferbfolge trotz Nichtwahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Form unter Umständen aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben als wirksam angesehen werden.
  • BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56

    Formlose Hoferbenbestimmung

    Auszug aus BGH, 17.12.1964 - V BLw 7/64
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. hierzu insbesondere BGHZ 12, 286; 23, 249) [BGH 05.02.1957 - V BLw 25/56]kann eine ausdrückliche oder stillschweigende, in einem schlüssigen Verhalten liegende Vereinbarung über die Hoferbfolge trotz Nichtwahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Form unter Umständen aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben als wirksam angesehen werden.
  • BGH, 05.02.1957 - V BLw 25/56

    Veräußerung von Hauberganteilen

    Auszug aus BGH, 17.12.1964 - V BLw 7/64
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. hierzu insbesondere BGHZ 12, 286; 23, 249) [BGH 05.02.1957 - V BLw 25/56]kann eine ausdrückliche oder stillschweigende, in einem schlüssigen Verhalten liegende Vereinbarung über die Hoferbfolge trotz Nichtwahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Form unter Umständen aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben als wirksam angesehen werden.
  • BGH, 11.07.1961 - V BLw 26/60
    Auszug aus BGH, 17.12.1964 - V BLw 7/64
    Eine Genehmigung der Eigentumsübertragung kommt nicht mehr in Betracht, weil der Antragsteller auf Grund des Erbvertrages Hoferbe und deshalb mit dem Erbfall bereits Eigentümer des Hofes geworden ist (vgl. Beschluß des Senats vom 11. Juli 1961, V BLw 26/60, RdL 1961, 264).
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